Verschärfter Bußgeldkatalog
Temposünder und Falschparker müssen bald tiefer in die Tasche greifen
Die verschärften Bußgeldregeln lagen wegen eines Formfehlers lange Zeit auf Eis. Jedoch ist es jetzt soweit: Ab dem 10.11.2021 müssen Temposünder und Falschparker tiefer in die Tasche grei-fen.
Der neue Bußgeldkatalog sieht insbesondere härtere Strafen vor
- Tempolimits nicht eingehalten werden
- in zweiter Reihe falsch geparkt oder gehalten wird
- keine Rettungsgasse gebildet wird.
Für Temposünder wird es merklich teurer: Die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 km/h bis 20 km/h werden mit dem neuen Bußgeldkatalog verdoppelt. Wer innerhalb geschlosse-ner Ortschaften zu schnell unterwegs ist, muss nunmehr 70,00 € statt 35,00 € zahlen. Außerorts wird zu schnelles Fahren mit 60,00 € statt bisher 30,00 € sanktioniert. Jedoch gibt es Punkte in Flensburg weiterhin erst dann, wenn die Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten wur-de.
Härter wird es Raser treffen. Wer beispielsweise mit 91 km/h statt erlaubten 50 km/h innerorts er-wischt wird, muss mit einer Geldbuße von 400,00 € statt bisher 200,00 € rechnen. Die Fahrverbots-grenzen bleiben jedoch unverändert.
Schon aktuell droht Autofahrern bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 31 km/h inner-orts und 41 km/h außerorts, oder wenn wiederholt die Geschwindigkeit um mehr als 25 km/h über-schritten wird, ein Fahrverbot.
Auch Falschparker müssen mit höheren Bußgeldern rechnen.
Das Abstellen des Fahrzeugs im Hal-te- oder Parkverbot wird in Zukunft mit 25,00 € statt 15,00 € sanktioniert. Das Blockieren von Feu-erwehrzufahrten wird, wenn dadurch Rettungsfahrzeuge behindert werden, künftig mit 100,00 € und einem Punkt geahndet. Einen Punkt bekommt auch derjenige, der Geh- und Radwege länger als eine Stunde blockiert und dabei andere behindert. Das Bußgeld beträgt in diesem Fall 80,00 €.
Da insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger von dem neuen Regelwerk besser geschützt werden sollen, zahlen Falschparker die beispielsweise Radfahrer durch das Zuparken eines Radweges be-hindern künftig 80,00 € und bekommen zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reiher wird mit Geldbußen bis 110,00 € belegt. Bei schweren Verstö-ßen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen. Das gilt bei-spielsweise dann, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Gleiches gilt wenn eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
Ein weiteres wichtiges Thema der StVO-Novelle ist die Rettungsgasse.
Wer diese nicht ordnungs-gemäß bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200,00 € und 320,00 € und auch einem Fahrver-bot rechnen. Nutzt ein Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse, um schneller vorwärts zu kommen, kassiert er ein Bußgeld von 240,00 €, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.
Bei Fragen, oder wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere Experten im Verkehrsrecht.