Verkehrsunfallrecht/ Unfallregulierung im Straßenverkehr
Wir vertreten Versicherer, Fahrer und Halter von Fahrzeugen im Zusammenhang mit der Regulierung von Verkehrsunfällen.
Vor allem bei Verletzungen von Personen ist häufig zu beobachten, dass die Regulierung der Ansprüche schließlich nur mit anwaltlicher Hilfe stattfindet.
Die Berechtigung von Kürzungen im Zusammenhang mit der fiktiven Abrechnung von Fahrzeugschäden – Stichwort: Verweisung auf eine freie Werkstatt – und die Erstattung von Mietwagenkosten – Stichwort: Unfallersatztarif – haben durch die Rechtsprechung des BGH zwischenzeitlich erhebliche Einschränkungen erfahren.
Zu unserer Tätigkeit gehören insbesondere auch Fragen im Zusammenhang mit der Regulierung des Verkehrsunfalls durch die Kasko-Versicherung, Sachverständigen-Verfahren, Gutachten zum Fahrzeugschaden/ Unfallhergang (Unfallanalytik), Mietwagen, Nutzungsausfall, fiktive und konkrete Abrechnung.
Vor allem der bedauerliche Eintritt schwerer und schwerster Verletzungsfolgen erfordert die richtige Vorgehensweise bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Dies betrifft insbesondere das Schmerzensgeld, auch von Angehörigen, eine eventuelle Schmerzensgeldrente, Lohnausfall, Verdienstausfall, entgangener Gewinn, Haushaltsführungsschaden, Ansprüche wegen vermehrter Bedürfnisse, etc.