Unterhaltsrecht
Das Unterhaltrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, dass die Rechtsverhältnisse der durch die Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundener Personen regelt.
Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Dieser Rechtsbereich bildet das Tätigkeitsfeld des Fachanwalts für Familienrecht, wobei natürlich der Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung liegt.
Hierbei geht es insbesondere um die Regelung der finanziellen Ansprüche auf
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt
und
- nachehelichen Unterhalt
sowie um die Regelung güterrechtlicher Ansprüche wie den
- Zugewinnausgleich
und die Regelung des
- Versorgungsausgleichs.
Viele derartige Streitigkeiten können durch die vorausschauende Gestaltung eines im zeitlichen Zusammenhang mit der Heirat abzuschließenden
- Ehevertrags
vermieden werden.
Häufig können sich Eltern in einer solchen emotional schwer belasteten Lebenssituation nicht über die Rechtsverhältnisse bezüglich ihrer gemeinsamen Kinder verständigen, so dass Regelungen zum
- Umgangsrecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
oder zur
- elterlichen Sorge
für die gemeinsamen Kinder erforderlich werden.
Eine fachlich fundierte Beratung und Begleitung ist in allen vorgenannten Bereichen unerlässlich. Auch wenn hierdurch nicht alle rechtlichen Auseinandersetzungen vermieden werden können, versucht eine lösungsorientierte Beratung solche zumindest zu vermeiden.