Strafrecht
Mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bricht oft eine Welt zusammen. Viele Fragen sind offen, viele Dinge sind zu regeln.
Was für Rechte habe ich?
Welche Verteidigungslinie ist sinnvoll und erfolgsversprechend?
Als Betroffener steht man einer gut ausgebildeten und gut informierten Ermittlungsbehörde gegenüber. Sinnvoll ist es, möglichst früh professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um das Ungleichgewicht auszugleichen. Es ist Ihr gutes Recht, frühzeitig einen Anwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen zu beauftragen. Nehmen Sie dieses Recht wahr und vermeiden Sie unüberlegtes, spontanes Handeln.
Es klingt wie eine Binsenweisheit: Schweigen ist umkehrbar – Sie können sich zu einem späteren Zeitpunkt äußern. Eine einmal getroffene Aussage bleibt bestehen; das gesprochene Wort holen Sie nicht mehr zurück.
Parteiisch für den Mandanten und dabei das Machbare nicht aus dem Blick verlieren – dies erfordert genaue Kenntnisse im Strafrecht und im Strafprozessrecht. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht stehe ich Ihnen gerne auf Ihrer Seite.
Strafvollstreckung und Strafvollzug
Nach einer strafrechtlichen Verurteilung schließt sich die Strafvollstreckung an, in der verschiedene Institutionen eine Rolle spielen. Der Betroffene hat es mit verschiedenen Akteuren zu tun, die Entscheidungen treffen, die wiederum gerichtlich überprüfbar sind.
Die Justizvollzugsanstalt, in der die Haftstrafe vollstreckt wird, erstellt einen Vollzugsplan.
Streitigkeiten können auch bei der Ausgestaltung der Haft entstehen.
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts, an dem sich die Haftanstalt befindet, entscheidet von Amts wegen oder auf Antrag hin über eine vorzeitige Haftentlassung.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Strafvollstreckung (Dauer der Inhaftierung) und dem Strafvollzug (Ausgestaltung des Vollzuges) kann jeder Zeit anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Mit unserer langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.