Leasingrecht
Wir beraten und vertreten Leasingnehmer und Autohäuser im Zusammenhang mit eventuellen Schwierigkeiten beim Abschluss und der Abwicklung des Leasingvertrags.
Auch hier gilt der Grundsatz, dass man sich vor Abschluss des Vertrages über den Inhalt und die rechtliche Bedeutung der Art des Leasings Klarheit verschaffen sollte.
Für Händler ergeben sich Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der häufig von Leasinggesellschaften geforderten Ankaufverpflichtung nach Ablauf des Leasingvertrages (Vertragshändler-Leasing).
Ebenso zählen Fragen zur Konsequenz der Übernahmebestätigung und Probleme mit Mängeln der Leasingsache und den damit zusammenhängenden Gewährleistungsrechten zu unseren Rechtsgebieten.
Unsere Beratung umfasst insbesondere Fragen im Zusammenhang mit einem Vertrag mit Restwertabrechnung (sog. Mehrerlösmodell), Restwertvertrag mit Andienungsrecht oder Kilometerabrechnungsvertrag, der Abwicklung eines Unfallschadens (GAP-Versicherung), der Rückgabe der Leasingsache und Abrechnung des Leasingvertrages, Kündigung/ vorzeitige Beendigung, Abzinsung, Schadenersatz, laufleistungsgemäßer/ vertragsgemäßer Zustand etc.