Kaufrecht, Autokauf
Wir vertreten und beraten Sie in Ihrer Eigenschaft als gewerblicher und privater Verkäufer und Käufer.
Insbesondere beim Kauf und Verkauf von Neu-Fahrzeugen und Gebrauchtwagen ist bereits bei Abschluss des Vertrages darauf zu achten, welche Eigenschaften und Leistungsmerkmale vereinbart oder ausgeschlossen werden sollten.
Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet werden sollten und welche Besonderheiten bei e-commerce und e-bay gelten, bedarf häufig ebenfalls anwaltlichen Rats.
Eng verbunden damit sind häufig auch Fragen der Produkthaftung, aus der sich ebenfalls Ansprüche für oder gegen den jeweiligen Vertragspartner ergeben können.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung bei der Erstellung von Kaufverträgen, die Abwicklung, die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten wie Rücktritt, Minderung, Schadenersatz, Garantieansprüche, Anfechtung und Widerruf des Vertrages etc.