Fahrerlaubnisrecht
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (kurz StVO) oder Verurteilungen wegen der Begehung von Straftaten haben oft noch eine weitere negative Folge: die Fahrerlaubnis ist in Gefahr.
Auch gesundheitliche Einschränkungen können die Fahrerlaubnisbehörde hellhörig werden lassen.
Fahrerlaubnis bedeutet die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Der Führerschein hingegen ist lediglich die Urkunde, dass der Inhaber die Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs erteilt bekommen hat.
Fahren unter Alkoholeinfluss oder unter Betäubungsmitteleinfluss werden nicht nur durch die zuständige Staatsanwaltschaft verfolgt – auch die Fahrerlaubnisbehörde erhält hiervon Kenntnis und leitet ihrerseits Maßnahmen ein.
Ausgangspunkt ist, dass ein Fahrerlaubnisinhaber „geeignet“ für das Führen eines Kraftfahrzeugs sein muss. Bestehen an der Eignung Zweifel, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass diese Eignungszweifel durch die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens oder einer MPU ( „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“, „Begutachtung der Fahreignung“) beseitigt werden.
Die Einzelheiten hierzu regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Als Besonderheit ist zu beachten, dass die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde gerichtlich nicht überprüfbar ist.
Es ist deshalb sinnvoll, frühzeitig aktiv zu werden, denn durch eine gewissenhafte Vorbereitung können Sie aktiv die Erfolgsaussichten beeinflussen.
Melden Sie sich daher frühzeitig und informieren Sie sich über erforderliche Abstinenznachweise, Abstinenzzeiträume und sinnvolle weitere Unterstützungsmöglichkeiten.