Mithaftung – Fahrradfahrer aufgepasst!

Benutzt ein Fahrradfahrer anstelle eines tatsächlich vorhandenen Radweges die Straße, dann trifft den Radfahrer im Falle eines Unfalls ein Mitverschulden.

Dies geht aus dem Urteil des OLG München hervor (AZ 10 U 651/20)

Im entschiedenen Fall kam es zu einem Unfall zwischen einer Fahrradfahrerin und einem Motorradfahrer. Der Motorradfahrer hatte die auf der Fahrbahn fahrenden Fahrradfahrerin überholt; hierbei kam es zum Unfall und beide Verkehrsteilnehmer wurden schwer verletzt. Die Fahrradfahrerin traf eine Mithaftung – in diesem Falle von 25 %. Sie hatte den vorhandenen Radweg nicht genutzt.

 

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