Kabinett beschließt Änderung des Personenstandgesetzes
Das Bundeskabinett hat am 15.08.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetztes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Standesbeamte bei Geburt eines Kindes neben den bisher vorgesehen Varianten (weiblich/männlich) zukünftig auch die Angabe „diverses“ eintragen kann.
Bei der Geburt eines Kindes ist auch dessen Geschlecht im Geburtsregister zu beurkunden.
Bei Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden konnten, konnte die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe eingetragen werden.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 genügt diese Regelung allerdings nicht dem Grundgesetz. Auch für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung müsse das Gesetz einen Geschlechtereintrag ermöglichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Vorgaben der Entscheidung bis Ende dieses Jahres umzusetzen. Dies ist nun durch die Änderung des Personenstandgesetztes erfolgt.