BGH hebt Entscheidung über vorbehaltene Sicherungsverwahrung auf
Für Sie erstritten:
Bundesgerichtshof hebt Entscheidung über vorbehaltene Sicherungsverwahrung auf
(BGH Beschluss vom 30.06.2022 – 1 StR 176/22)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=130905&pos=0&anz=1
Die Anordnung eines Vorbehalts der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist zwar möglich – hierauf weist der Bundesgerichtshof in der von uns erstrittenen Entscheidung hin. Das Gericht hat hierzu ein Ermessen. Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, dass das Gericht sich dessen bewusst war.
Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe muss im konkreten Einzelfall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dabei hat das Gericht auch in den Blick zu nehmen, dass eine solche Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung für den Betroffenen belastende und begünstigende Auswirkungen hat. Diese müssen jeweils in den Blick genommen und gegeneinander abgewogen werden.
Besonders muss berücksichtigt werden, dass dem Angeklagten im Nachverfahren die Anordnung von Sicherungsverwahrung droht und sich dies auf seine Bereitschaft auswirkt, im Rahmen des Strafvollzuges an seiner Resozialisierung mitzuwirken.
Der Bundesgerichtshof hat daher das Urteil des Landgerichts insoweit aufgehoben und an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer zurückverwiesen.