Mietrecht
Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts und des gewerblichen Mietrechts.
Gerade bei Abschluss des Mietvertrages sollte auf den Inhalt und die Formulierung der Vereinbarungen geachtet werden.
Während des laufenden Mietvertrages können rechtliche Fragen zu Nebenkosten/ Betriebskosten und zur Umlage und Abrechnung von Betriebskosten oder der Wirksamkeit einer Mieterhöhung auftreten, bei denen anwaltliche Hilfe notwendig werden kann.
Wir beraten und vertreten Sie auch in rechtlichen Fragen insbesondere im Zusammenhang mit Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen/ Schönheitsreparaturklauseln, Beendigung/ fristlosen und ordentlichen Kündigung von Mietverhältnissen, Kautionsrückzahlung, Fragen im Zusammenhang mit der Miet-Kaution, Renovierung, Rückgabe der Mietsache, Schadenersatz wegen Beschädigung der Mietsache, vertragsgemäßer Zustand der Mietsache, Minderung/ Kürzung der Miete, Mängel der Mietsache (Schimmel, Fogging, Feuchtigkeit, etc.).