Erbrecht
Das Erbrecht umfasst die Rechtsstellung einer Person, die Erbe einer anderen Person geworden ist (subjektives Erbrecht) und die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Übergang der privaten vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten beim Tod eines Menschen regeln (objektives Erbrecht).
Hierbei geht es insbesondere um die Feststellung:
- des Erbrechts aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge
und
- der sich hieraus ergebenden Ansprüche der Erben am Nachlass und deren Durchsetzung.
Weiterhin um
- die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüche, Ansprüchen aus Vermächtnissen oder
Teilungsanordnungen.
Wichtig ist auch eine vorausschauende und konfliktvermeidende Beratung bei der inhaltlichen Gestaltung von
- Testamenten
und
- Erbverträgen.