Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Wir beraten und verteidigen Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens oder des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.
Bei Fragen der Vermeidung strafrechtlicher Risiken oder der Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren stehen wir kompetent an Ihrer Seite.
In einer Hauptverhandlung, im Rechtsmittelverfahren (Berufung/Revision) oder in der Strafvollstreckung setzen wir uns persönlich und engagiert für Ihre Belange ein und verteidigen Sie gegenüber sämtlichen Behörden und vor allen Gerichten.
Unsere hohen fachlichen Ansprüche als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht und unsere umfassende Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung setzen wir dabei konsequent zu Ihrem Vorteil ein.