Beansprucht ein Arbeitnehmer, gestützt auf § 612 Abs. 1 BGB, eine weitere Vergütung, die über diejenige für die Normalarbeitszeit hinausgeht (Bezahlung von Überstunden), so trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast sowohl dafür, über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinaus gearbeitet zu haben, als auch für den Umstand, dass die Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst wurden oder sie...
Auch bei einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer nach § 5 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) verpflichtet, dies gegenüber seinem Arbeitgeber anzuzeigen. Ein etwaiger Verstoß durch den Arbeitnehmer im Falle einer fortdauernden Erkrankung wiegt jedoch im Regelfall weniger schwer als eine fehlende oder verspätet erfolgte Anzeige bei der erstmaligen Erkrankung. Im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung ist dies...
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